Gibt es keine Anhaltspunkte für nicht verbuchte Einnahmen, ist ein Zeitreihenvergleich in der Regel nur bei erheblichen formellen Mängeln als Schätzungsmethode geeignet. Und dass auch nur dann, wenn es nach anderen Schätzungsmethoden (z. B. nach der Geldverkehrsrechnung) Hinweise auf unverbuchte Einnahmen gibt (BFH, Urteil vom 25.3.2015 – X R 20/13). …
Schlagwort: Schätzmethode
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Volkelt-Brief 29/2015
Nachfolge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rechnen + Mindestlohn: Haftung für Drittfirmen gestrichen – Entsende-Haftung bleibt + TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert? + Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen + GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer + Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen + GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren + BISS …