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Risk-Management

Nach dem Gesetz zur Kon­trol­le und Trans­pa­renz im Unter­neh­mens­be­reich (Kon­TraG) wer­den Sie als Geschäfts­füh­rer dazu ver­pflich­tet, für Ihr Unter­neh­men ein Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem ein­zu­füh­ren. Nach dem durch das Gesetz zur Kon­trol­le und Trans­pa­renz im Unter­neh­mens­be­reich (Kon­TraG) ein­ge­führ­ten § 91 Abs. 2 AktG muss der Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, ins­be­son­de­re ein Über­wa­chungs­sys­tem ein­rich­ten, das den Fort­be­stand der Gesell­schaft sichert und gefähr­den­de Ent­wick­lun­gen für das Unter­neh­men früh­zei­tig erkennt. Das gilt ana­log auch für Sie als Geschäfts­füh­rer einer gro­ßen GmbH und mit Ein­schrän­kun­gen sogar auch für die mit­tel­gro­ße GmbH.

Ver­säu­men Sie es, übli­che, fort­be­stands­si­chern­de Con­trol­ling­s­ys­te­me und Pro­gno­se-Instru­men­te zu ent­wi­ckeln und ein­zu­set­zen, han­deln Sie zumin­dest fahr­läs­sig, u. U. sogar grob fahr­läs­sig. Damit kön­nen Sie von den Gläu­bi­gern und den Gesell­schaf­tern der GmbH per­sön­lich in die Haf­tung genom­men wer­den und zu Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen her­an­ge­zo­gen werden.

Wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem einrichten

Die Daten und Kenn­grö­ßen, die Ihnen das Rech­nungs­we­sen zur Ver­fü­gung stellt, stel­len in ers­ter Linie auf den Wert­schöp­fungs­pro­zess Ihres Unter­neh­mens ab. Neben die­sen gegen­warts- und zukunfts­be­zo­ge­nen pro­duk­ti­ons- und umsatz­be­zo­ge­nen Unter­neh­mens­da­ten gibt es eine gan­ze Rei­he ande­rer Fak­to­ren, die das zukünf­ti­ge Risi­ko Ihres Unter­neh­mens bestim­men. Beispiele:

  1. eine Stand­ort­ver­le­gung,
  2. Zukauf eines Unternehmens,
  3. Anschaf­fung einer neu­en Produktionsanlage.
  4. feh­ler­haf­tes Qualitätsmanagement,
  5. Inno­va­ti­ons­schwä­chen,
  6. Stel­lung im Wettbewerb,
  7. Qua­li­tät des Managements,
  8. Zugang zum Kapi­tal­markt usw.

Dabei han­delt es sich um Fak­to­ren, die nicht mit dem Rech­nungs­we­sen erfasst wer­den kön­nen. Auch das Instru­men­ta­ri­um des Con­trol­ling greift hier nicht. Viel­mehr han­delt es sich um Vor­gän­ge, die mit Know-how und Erfah­rungs­wis­sen gesteu­ert wer­den müs­sen, um nach­tei­li­ge Fol­gen abzu­weh­ren. Lesen Sie im fol­gen­den, wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment in Ihrem Unter­neh­men einrichten.

Ein wirk­sa­mes Risko-Manage­ment beinhal­tet 3 Stufen:

  1. das Erken­nen von Risiken,
  2. das Beob­ach­ten als Risi­ko erkann­ter Gefah­ren und
  3. und die Auf­stel­lung und Fort­schrei­bung eines Maß­nah­men­ka­ta­lo­ges gegen dro­hen­de Gefahren.

So erken­nen Sie unter­neh­me­ri­sche Risiken

Zunächst müs­sen Sie sich einen sys­te­ma­ti­schen Über­blick über alle das Unter­neh­men betref­fen­de Feh­ler­quel­len ver­schaf­fen. Dazu ist es not­wen­dig, alle Mit­ar­bei­ter für even­tu­el­le Risi­ken zu sen­si­bi­li­sie­ren und die­se sys­te­ma­tisch in die Risi­ko­ana­ly­se ein­zu­be­zie­hen. Rech­nungs­we­sen und Con­trol­ling allei­ne kön­nen Ihnen nicht die dazu not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen liefern.

Bei­spiel: Die Mus­ter- Soft­ware GmbH ver­wen­det in ihrem Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­pro­gramm ein Modul, das nur von einem ein­zi­gen Her­stel­ler bezo­gen wer­den kann. Das weiß aber nur der Soft­ware-Ent­wick­ler. Hier ist es Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung, die­ses Wis­sen zu „akti­vie­ren“, einen zwei­ten Anbie­ter vor­rä­tig zu hal­ten oder einen Not­fall­plan für eine Eigen­ent­wick­lung auszuarbeiten.

Um Risi­ko­fak­to­ren im Unter­neh­men sys­te­ma­tisch auf­zu­de­cken, soll­ten Sie in Ihrer Fir­ma auf allen Ebe­nen ansetzen:

Wer ist zuständig

Ziel

GF-Akti­vi­tät

Geschäfts­füh­rer
  1. Erkennt­nis­se, die nicht aus dem eige­nen Unter­neh­men abge­lei­tet wer­den können
  2. Beob­ach­tung von Wettbewerbern
  • Ana­ly­se von Wirtschaftsnachrichten
  • Ver­bands­in­for­ma­tio­nen
  • Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men
 
Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um
  • regel­mä­ßi­ge Ana­ly­se eige­ner Erfahrungen
  • sys­te­ma­ti­sche Suche nach Abweichungen
  • Regel­mä­ßi­ge GF-Runden
  • TOP: Risi­ko­fak­to­ren offe­ne Diskussion
  • Fort­schrei­bung der Risi­ko­fak­to­ren im Protokoll
 
Pro­jekt­grup­pe­Ab­tei­lungs­lei­ter

 

  • Regel­mä­ßi­ger Aus­tausch von Erfahrungen
  • offe­ne Dis­kus­si­on über anste­hen­de Auf­ga­ben und damit ver­bun­de­ne Problemstellungen
  • per­sön­li­che        Anwesenheit
  • akti­ve z. K. der Pro­to­kol­le – ggf. durch GF-Assistenz
 
Pro­jekt­grup­pe Risiken
  • unter­neh­mens-inter­ne
  • Recher­chen
  • exter­ne Recherchen
  • Koope­ra­ti­on mit Beratern
  • Koope­ra­ti­on mit Forschungseinrichtungen
  • Ein­rich­ten der Projektgruppen
  • Gele­gent­li­che Anwe­sen­heit in den Projektgruppen
  • Aus­wer­tung und Ana­ly­se der Pro­to­kol­le – ggf. durch die GF-Assistenz
 
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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 08/2012

The­men heu­te: Defi­zi­te beim Risi­ko-Manage­ment – Geschäfts­füh­rer sind gefor­dert + Ohne schrift­li­chen Anstel­lungs­ver­trag gibt es Pro­ble­me mit dem Finanz­amt + D & O zahlt nur in jedem 4. Scha­dens­fall + Neue Grund­sät­ze der Finanz­be­hör­den zur Bewer­tung von Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + FA darf bei Steu­er­schul­den in das Ver­mö­gen der Kin­der voll­stre­cken + Geld zurück vom FA gibt es erst ab Ende März + Vor­sor­ge rechts­si­cher: Ein­trag ins Vor­sor­ge­re­gis­ter +BISS

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer müssen Defizite im Risiko-Management beseitigen

Für Sie als Geschäfts­füh­rer genügt es längst nicht mehr, Alles ein­fach nur rich­tig zu machen. Sie müs­sen das auch bewei­sen kön­nen. Das bele­gen  immer mehr Wirt­schafts- und Straf­ver­fah­ren gegen Mana­ger und Unter­neh­mens­lei­ter. Häu­fi­ges Geschäftsführer-Versäumnis, …