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Volkelt-Briefe

TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert?

Nach dem Frei­spruch des TÜV in Sachen Pro­dukt­haf­tung vor dem fran­zö­si­schen Beru­fungs­ge­richt stel­len sich nicht nur vie­le Ver­brau­cher die grund­sätz­li­che Fra­ge nach der Aus­sa­ge­kraft von Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren (vgl. Nr. 14/2014). Kri­tik: Man ver­zich­tet auf kon­kre­te Vor-Ort-Kon­trol­len und Stich­pro­ben. Statt­des­sen setzt man auf die Prü­fung von Ver­fah­ren und auf Gut­ach­ten (Prü­fung nach Papier­form). Auch vie­le Unter­neh­men ste­hen damit vor der Fra­ge, ob sie sich die auf­wen­di­ge Zer­ti­fi­zie­rung über­haupt noch leis­ten sol­len, wenn es kei­ne tat­säch­li­chen Kon­trol­len gibt und dem Ver­brau­cher kein wirk­li­ches Garan­tie­ver­spre­chen gege­ben wer­den kann. Vie­le klei­ne­re Unter­nehmen tun sich ohne­hin schwer mit den jähr­lich wie­der­keh­ren­de Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren und den damit ver­bun­de­nen (erheb­li­chen) Kosten. …