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Behörden dürfen bei Satzungsänderungen für Mini-GmbH nicht abkassieren

Ein Amts­ge­richt in NRW ver­lang­te für die Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft, dass statt des Mus­ter­pro­to­kolls ein kom­plett neu­er Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­legt wird – was natür­lich kos­tet (Mini­mum 200 EUR Zusatz­kos­ten). Was tun? …