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Volkelt-Briefe

BGH-aktuell: Umwandlung in eine GmbH schützt nur bedingt (Beispiel: „Finanzanlage GbR” in „GmbH”)

Seit der der Finanz- und Ban­ken­kri­se haben vie­le Anla­ger-Bera­ter, die bis­her als Ein­zel­un­ter­neh­mer oder Selb­stän­di­ger Finanz­pro­duk­te ver­kauft oder ver­mit­telt haben, eine UG oder eine GmbH gegrün­det, um das finan­zi­el­le Haf­tungs­ri­si­ko zu beschrän­ken. Vor­sicht: