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Volkelt-Briefe

Haftung: Warum Sie jetzt Ihre D & O‑Versicherung nachbessern müssen

 

GmbH-Geschäfts­füh­rer müs­sen für ihre Feh­ler ein­ste­hen. Vie­le Kol­le­gen sichern sich – soweit es geht – dage­gen ab. Ent­we­der mit einer D & O – Ver­si­che­rung oder mit beson­de­ren ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen, z. B. als Zusatz im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag (vgl. Nr. 28/2017). Zur Zuläs­sig­keit sol­cher Ver­ein­ba­run­gen gibt es ein Urteil des OLG Hamm. Dabei ging es um ein sog. Verfallklausel.

Dazu das Gericht: …