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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2016

Volkelt-FB-01Betriebs­prü­fung: Die Crux mit der ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung + Neue Urtei­le: Beschluss­fas­sung in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung + Füh­rungs­tech­ni­ken: Eine Schwä­che weni­ger ist eine Stär­ke mehr + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer muss Über­be­zah­lung zurück­er­stat­ten + GmbH-Steu­er: Geschäfts­füh­rer darf Polit-Pro­mis, Pres­se und Ver­bands-Men­schen zum Geburts­tag ein­la­den + BISS

 

 

 

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Volkelt-Briefe

Einladung zur Gesellschafterversammlung im Feindesland

Lädt der (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer sei­nen mit ihm völ­lig zer­strit­te­nen Mit-Gesell­schaf­ter in sei­ne Räum­lich­kei­ten zu einer Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, sind die dort gefass­ten Beschlüs­se wirk­sam, aber anfecht­bar. Erscheint der zer­strit­te­ne Gesell­schaf­ter nicht zu die­ser Ver­samm­lung und geht er nicht gegen die dort gefass­ten Beschlüs­se vor (Anfech­tungs­kla­ge), sind die Beschlüs­se wirk­sam (BGH, Urteil vom 24.3.2016, IX ZB 32/15). …