Laut ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (z. B. zuletzt ArbG Frankfurt a. M., 11 Sa 648/03) muss ein Arbeitnehmer bei seiner Freistellung den Firmenwagen sofort herausgeben. Das gilt auch für den Geschäftsführer, sofern
Schlagwort: Nutzung
Selbst wenn der Geschäftsführer fristlos gekündigt wird, gilt das noch lange nicht für den Dienstwagen. Gibt es hierzu keine ausdrückliche Vereinbarung im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, kann er den Dienstwagen zumindest noch …