Stellt der Notar eine Bescheinigung für die Gesellschafterliste auf, in der er die geänderten Eintragungen und Veränderungen bestätigt, dann ist er nicht berechtigt,
Schlagwort: Notargebühren
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Volkelt-Brief 36/2013
Themen heute : Geschäftsführer Ideen: schon getestet? – die neuen Möglichkeiten der Öffentlichen Ausschreibungen + Neues Preis-Portal: Ab sofort sparen mit der Fahrzeug-Flotte + Gründungskosten: GmbH-Kosten steigen, UG bleibt am günstigsten + Firmenwagen: Fahrtenbuch-Verpflichtung gilt auch für den Fremd-Geschäftsführer + Steuern: Bundesverfassungsgericht prüft Bewirtungskosten-Regelung + Steuerprüfung: Dokumentationspflicht für innerbetriebliche Verrechnungspreise ist gerichtsfest + BISS …
Nach der Änderung des Kostenrechts müssen Sie mit steigenden …