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Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Finanzamt streicht unverzinsliche Gesellschafter-Darlehen

Dass die Finanz­be­hör­den den Gewinn der GmbH mit fik­ti­ven Annah­men nach oben rech­nen, ist nicht neu. Z. B. bei der Berech­nung der steu­er­lich zuläs­si­gen Pen­si­ons­rück­stel­lung oder bei der Ver­steue­rung von fik­ti­vem Gehalt, wenn der Geschäfts­füh­rer auf die Gehalts­zah­lung ver­zich­tet hat. Noch dras­ti­scher: Die Umsatz­v­er­pro­bung. Dann wird der Gewinn nach fik­ti­ven Zah­len berech­net und ver­steu­ert. Das kos­tet in der Regel eini­ges an Mehrsteuern.

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