In letzter Zeit häufen sich die Hinweise von Kollegen, wonach Gesellschafter-Geschäftsführer, deren GmbH von der Rentenversicherung überprüft wurde, einen Nachzahlungsbescheid erhalten haben. Dabei geht es z. T. um fünfstellige Beträge. Z. B., wenn sich eine Nachzahlung bis zur Beitragsbemessungsgrenze über den Verjährungszeitraum von 4 Jahren ergibt.
Beispiel: …