Schützenhilfe für alle Unternehmen, deren Umsätze nach Durchschnittssätzen geprüft werden, gibt es vom Finanzgericht München. Danach dürfen bei Prüfungen in geldintensiven Branchen (Gastronomie, landwirtschaftliche Erzeuger) nicht einfach Durchschnittswerte und Rohgewinn-Durchschnittssätze schematisch angewandt und danach die Umsätze bzw. die Umsatz- und Einkommenssteuer errechnet werden. Danach muss der Steuerprüfer beachten: …