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Volkelt-Briefe

FG München: Steuerprüfer muss Nachweise liefern

Schüt­zen­hil­fe für alle Unter­neh­men, deren Umsät­ze nach Durch­schnitts­sät­zen geprüft wer­den, gibt es vom Finanz­ge­richt Mün­chen. Danach dür­fen bei Prü­fun­gen in geld­in­ten­si­ven Bran­chen (Gas­tro­no­mie, land­wirt­schaft­li­che Erzeu­ger) nicht ein­fach Durch­schnitts­wer­te und Roh­ge­winn-Durch­schnitts­sät­ze sche­ma­tisch ange­wandt und danach die Umsät­ze bzw. die Umsatz- und Ein­kom­mens­steu­er errech­net wer­den. Danach muss der Steu­er­prü­fer beachten: …