Das deutsche Kartellrecht steht auf dem Prüfstand. Konkret: Eine ministerielle Ausnahme-Erlaubnis für einen Unternehmenszusammenschluss oder eine Übernahme gibt es nur noch dann, wenn diese „im überragenden Interesse der Allgemeinheit ist” und „gesamtwirtschaftliche Vorteile” bringt. Geplante Änderung: Aus „oder” wird ein „und”. Eine Kleinigkeit, könnte man meinen. Das „und” bedeutet aber in der Praxis, dass kleinere, mittelständische Unternehmen in Zukunft bei ihren strategischen Entscheidungen vollends auf das Wohlwollen der Kartellbehörden angewiesen sind. Eine ministerielle Ausnahmeregelung ist für die dann nicht mehr vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen.