Kategorien
Volkelt-Briefe

Verträge mit Angehörigen: Hier macht das Finanzamt Probleme

Beschäf­ti­gen Sie in der GmbH nahe Ange­hö­ri­ge (Ehe­gat­te, Kin­der), soll­ten Sie die ver­trag­li­che Gestal­tung und die Durch­füh­rung genau neh­men. Nicht geht: Sie ver­ein­ba­ren einen Mini-Job und ver­rech­nen dafür zum Teil die Nut­zung des Fir­men­wa­gens und glei­chen Über­stun­den mit Frei­zeit ab. Das ist – laut Finanz­ge­richt Müns­ter – „zu viel” Impro­vi­sa­ti­on (FG Müns­ter, Urteil v. 20.11.2018, 2 K 156/18 E).

Gehen Sie davon aus, dass gera­de in klei­ne­ren GmbHs Arbeits­ver­hält­nis­se mit nahen Ange­hö­ri­gen zu den Schwer­punk­ten der Steu­er­prü­fung gehö­ren. Dabei geht es nicht nur um die ver­trag­li­che Gestal­tung, son­dern auch um die Durch­füh­rung. Wird regel­mä­ßig Gehalt über­wie­sen? Wer­den die Mel­de­pflich­ten zur Mini­job-Zen­tra­le regel­mä­ßig ein­ge­hal­ten? Gibt es eine regel­mä­ßi­ge Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten? Wird Urlaub kon­kret geführt. Feh­ler sind regel­mä­ßig Anlass für die Steu­er­prü­fung, ein sol­ches Arbeits­ver­hält­nis nicht anzuerkennen.

 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2018

Gro­Ko-Ver­ein­ba­rung: Wie­der eine Steu­er­ge­stal­tung weni­ger + Über­for­dert: Über den Umgang mit schwie­ri­gen Mit­ar­bei­tern (III) + Ach­tung GF-Spe­sen­ab­rech­nung: Was tun, wenn die Zah­len nicht stim­men? + Digi­ta­les: So nut­zen Sie das The­ma für´s Con­tent-Mar­ke­ting + GmbH-Geschäfts­füh­rer: Nur „aus­nahms­wei­se” kein Pflicht­mit­glied in der RV+ EU-Par­la­ment: Neue Eck­da­ten einer neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + BFH aktu­ell: Umsatz-Schät­zung nur unter stren­gen Auf­la­gen+ Steu­er­vor­teil: Der Fir­men­wa­gen für den Ehe­part­ner mit Minijob

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuervorteil: Der Firmenwagen für den Ehepartner mit Minijob

Das Finanz­amt muss die Kos­ten für den Fir­men­wa­gen des Ehegatten/Lebenspartners auch dann als Betriebs­aus­ga­ben der GmbH aner­ken­nen, wenn die­ser ledig­lich als Mini-Job­ber für die GmbH tätig ist (FG Köln, Urteil v. 27.9.2017, 3 K 2547/16).

Dazu das Gericht: „Zwar ist die Gestal­tung bei einem Mini­job unge­wöhn­lich, den­noch über­schrei­tet die Ent­loh­nung mit die­sem Sach­be­zug nicht die Gren­ze der Ange­mes­sen­heit”. Ach­ten Sie aber unbe­dingt dar­auf, dass die pri­va­te Nut­zung ver­steu­ert wer­den muss. Die­ser Vor­teil muss vom Lohn abge­zo­gen werden.

_____________________________________________________

Anzei­ge

Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”

Kategorien
Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: U1 und U2-Umlage für Minijobber werden teurer

Die Arbeit­ge­ber-Umla­ge U1 (Arbeits­un­fä­hig­keit) und U2 (Mut­ter­schutz) wer­den für den Arbeit­ge­ber teu­rer. Sie steigt für alle Mini­job­ber mit dem Abrech­nungs­mo­nat Sep­tem­ber von 0,7 % auf 1 % (U1) bzw. von 0,24 % auf 0,3 % (U2). Die Umla­ge U1 betrifft alle klei­ne­ren Unter­neh­men, die im Vor­jahr über 8 Mona­te weni­ger als 30 Mit­ar­bei­ter beschäf­tigt haben. Die Umla­ge U2 wird von allen Unter­neh­men erhoben. … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Mehr Spielraum für kurzfristig Beschäftigte

Vie­le auch klei­ne­re Unter­neh­men über­brü­cken Aus­fäl­le von Mit­ar­bei­tern, Feri­en-Ver­tre­­tun­gen oder auf­trags­be­ding­te       Über­ka­pa­zi­tä­ten mit der Ein­stel­lung von kurz­fris­tig Beschäf­tig­ten. Vor­teil: Der Lohn ist bei nicht berufs­mä­ßi­ger Aus­übung sozi­al­ver­si­che­rungs­frei und wird ggf. nur pau­schal besteu­ert (25 %). Nachteil: …