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Volkelt-Briefe

Der Fall „Beluga”: Immer mehr Haftstrafen gegen Geschäftsführer

Zusätz­li­che Umsät­ze – und damit ein bes­se­res Stan­ding bei der Finan­zie­rung – las­sen sich z. B. mit offe­nen Rech­nun­gen aus­wei­sen. Steht dem kei­ne ech­te Leis­tung gegen­über han­delt es sich um eine sog. Schein­rech­nung. Dass das lan­ge unbe­merkt blei­ben kann, wis­sen wir aus dem Fall „Flow­tex”. Das Ende ist bekannt und unter­des­sen ver­film­te Wirtschaftsgeschichte.

Mit dem Fall „Belu­ga” – dabei geht es um die Belu­ga Ship­ping GmbH und deren Grün­der und Ex-Geschäfts­füh­rer Niels Stol­berg – wur­de jetzt ein wei­te­res Ver­fah­ren um Schein­rech­nun­gen, fal­sche Kre­dit­an­ga­ben und geschön­te Bilan­zen vor dem Bun­des­ge­richts­hof (BGH) abge­schlos­sen (BGH, Urteil v. 14.11.2019, 5 StR 76/19). Zen­tra­ler Vor­wurf: Unzu­tref­fen­de Anga­ben über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der GmbH und der ver­bun­de­nen Unter­neh­men. Damit setzt der BGH eine kla­re Mar­ke, nach der sol­che Vor­ge­hen juris­tisch beur­teilt wer­den. Das Urteil: Wegen Kre­dit­be­trugs in 18 Fäl­len, unrich­ti­ger Dar­stel­lung der Ver­hält­nis­se im Jah­res­ab­schluss und im Kon­zern­ab­schluss und wegen Untreue in zwei Fäl­len ist der Ex-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von drei Jah­ren und sechs Mona­ten ver­ur­teilt – rechtskräftig.

Nach­voll­zieh­bar ist, dass der Druck auf die Geschäfts­füh­rung enorm wird, wenn die Drei­wo­chen­frist zur Stel­lung des Insol­venz­an­trags erst ein­mal ver­stri­chen ist, z. B. weil das Rin­gen um eine Sanie­rung fehl­ge­schla­gen ist. Aller­dings muss man sich dann im Kla­ren dar­über sein, „dass dann der zuläs­si­ge Rechts­rah­men über­schrit­ten ist”. Dann kann (und darf) die Lösung nur noch dar­in bestehen, den Insol­venz­an­trag umge­hend und unter Dar­le­gung und Auf­de­ckung aller Umstän­de nachzuholen.

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Neues Urteil: Manager-Gehälter auf dem Prüfstand

Wir haben an die­ser Stel­le bereits mehr­fach zum Fall Tho­mas Mid­del­hoff berich­tet (vgl. Nr. 6/2017). Dabei ging es zum einen um die Mana­ger-Haf­tung, aber auch um die Mana­ger-Ver­gü­tung. Bis zuletzt war umstrit­ten, inwie­weit der Ex-Kar­stadt-Mana­ger den Auf­sichts­rat dahin­ge­hend beein­flusst hat, ihm eine über­zo­ge­ne und unge­recht­fer­tig­te Abfin­dung zuzu­ge­ste­hen. Jetzt hat das Land­ge­richt (LG) Essen das Ver­fah­ren ein­ge­stellt – aller­dings auch mit Fol­gen für die Dis­kus­si­on um die Höhe und Ange­mes­sen­heit von Mana­ger-Gehäl­tern und damit auch von Füh­rungs­kräf­ten und GmbH-Geschäfts­füh­rern (LG Essen, Urteil v. 21.6.2017, 21 KLs 18/15). Wor­auf müs­sen Sie sich einstellen? … 

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Middelhoff: Bei Privatgeschäften droht Haftung wegen Untreue

Laut SPIEGEL haben die Staats­an­walt­schaf­ten Köln/Bochum jetzt die Pri­vat­räu­me des Mana­gers Mid­del­hoff (Ber­tels­mann, Arcan­dor) durch­su­chen las­sen. Hintergrund: …