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Volkelt-Briefe

Ohne Berater: FA muss Fristverlängerung zurücknehmen

Erle­digt der Steu­er­be­ra­ter die Steu­ern der GmbH, ist der 31.12. des Fol­ge­jah­res Ter­min zur Ein­rei­chung der Steu­er­erklä­run­gen (ohne Steu­er­be­ra­ter: 31.5.).  Kün­digt der Geschäfts­füh­rer der GmbH den Bera­ter­ver­trag, wird die­se Frist­ver­län­ge­rung nicht …