Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen der OECD und G20 entsprechen. Danach sollen die Steuern dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrunde liegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet (Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 25.1.2017). Im Einzelnen heißt das: …