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Volkelt-Briefe

Leiharbeit: Sie haften nicht für deren Sozialbeiträge

Nach der Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­richts zur Tarif(un-)fähigkeit der Christ­li­chen Gewerk­schaf­ten (CGZP) von Leih­ar­beits-Unter­neh­men haben vie­le der betrof­fe­nen 200.000 Leih­ar­bei­ter Lohn­nach­for­de­run­gen für die Jah­re 2006 bis 2010 gestellt und zum Teil durch­ge­setzt. Auch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) hat ent­spre­chen­de Nach­for­de­run­gen (vgl. Nr 1/2011). Sie for­dert zusätz­li­che Sozi­al­bei­trä­ge von den betrof­fe­nen Unter­neh­men ein.

Ach­tung: Ist oder war die GmbH nicht in der Lage,