Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat gegenüber SPIEGEL und der BILD-Zeitung angekündigt, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für GmbH/UG-Geschäftsführer zu verlängern – bis zum 31.3.2021. ACHTUNG: Das wird nur für GmbH/UG, die überschuldet sind, gelten. Zahlungsunfähige Unternehmen (Fachjargon: Zombies) müssen am 30.9. unverzüglich bzw. bei ernsthaftem Sanierungsversuch spätestens zum 22.10. (Ende der 3‑Wochenfrist) Insolvenz anmelden.
Aus CDU-Kreisen (Wirtschaftsministerium) wird eine Befristung bis zum Jahresende präferiert. Allerdings: Hier dürfte das Justizministerium die besseren Karten haben und die Verlängerung der Frist bis zum 31.3. durchsetzen.
Für die Praxis: Für den Geschäftsführer in der Krise ist das Risiko und Chance zugleich. Hier gilt es abzuwägen. Misslingt eine Sanierung steigen die Verluste – auch mit dem Risiko, dass Sie als Geschäftsführer*in ggf. privat dafür in die Haftung genommen werden. Die Gläubiger werden das sehr genau prüfen und ggf. durchsetzen, wenn es einen juristischen Ansatz dafür gibt. Wer es schafft, Eigenkapital zu beschaffen, hat dafür mehr Zeit und kann u. U. einen Neustart besser hinlegen – eventuell mit Überarbeitung des Geschäftsmodells. Keine einfache Situation.