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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: Die Ausschluss-Klausel sichert den Bestand

Am liebs­ten wür­de ich ihn raus­wer­fen“. So die Bestands­auf­nah­me eines Kol­le­gen, in des­sen GmbH sich die Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten um die rich­ti­ge Geschäfts­po­li­tik zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern zu einem hand­fes­ten Krach gestei­gert haben. Nach wie vor sind die Betei­lig­ten in vie­len GmbHs auf ein sol­ches Sze­na­rio nicht vor­be­rei­tet. Fakt ist, dass es ohne ver­trag­li­che Vor­ga­ben im Gesell­schafts­ver­trag fast kei­ne Mög­lich­keit gibt, einen – wie es im juris­ti­schen Fach­jar­gon heißt – „que­re­len“ Gesell­schaf­ter aus der GmbH zu drän­gen. Das geht in der Regel nur, wenn es eine ent­spre­chen­de Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag gibt, die bestimmt, in wel­chen Fäl­len und zu wel­chen Kon­di­tio­nen der Gesell­schaf­ter aus­ge­schlos­sen wer­den kann (vgl. zuletzt Nr. 18/2015). …