Motivation: Wer holt SIE eigentlich aus einem Tief? + Unscharfes Vorbild: Der „ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter“ + Konflikte in der GmbH: Neues Urteil zum Ausschluss eines Gesellschafters + Zwei Wohnungen? – So optimieren Sie als Geschäftsführer Ihr häusliches Büro + Steuer: GmbH-Anteils-Erwerb kostet Grunderwerbsteuer + Verkauf des GmbH-Anteils gegen wiederkehrende Bezüge (Leibrente) + Internet: Änderungen bei der Google-Suche + BISS …
Der Volkelt-Brief 18/2015 > Download als PDF – lesen im „Print”
Freiburg 1. Mai 2015
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
ob Harvard Business Manager, Psychologie heute oder Brand1: In schöner Regelmäßigkeit widmet sich die Fachpresse dem Thema „Motivation“ – und das unter allen nur denkbaren Aspekten. Was dabei zu kurz kommt: Wer oder womit motivieren Sie sich als Geschäftsführer eigentlich selbst? Zielvorgaben und Belohnungen helfen nicht mehr weiter, wenn die Batterie leer ist. Und das kann bei Unternehmern mit einem Tagespensum von 10 Stunden und mehr ganz schnell passieren. Z. B., wenn plötzlich noch eine private Baustelle dazu kommt. Beziehungskrise oder Konflikte mit den Kindern. Der Stoff für Dails Soaps wie Gute Zeiten, schlechte Zeiten und Konsorten.
Bestes Gegenmittel gegen Verdruss, miese Laune oder ausgeblutet sein, ist das gepflegte Gespräch. Das ist nicht nur daher gesagt. Das ist so. Allerdings brauchen Sie dazu den richtigen Gesprächspartner. Jemand, dessen Meinung Sie überzeugt. Der reflektierte Lebenserfahrung anbietet und der auch einmal eine andere Meinung hat als Sie selbst. Aber es darf kein Rechthaber und Besserwisser sein. Kein Schwafler und kein Hirni. „Für mich ist das gute Gespräch nicht mehr wegzudenken“, so kürzlich ein Geschäftsführer-Kollege, der den richtigen Gesprächspartner als Motivationshilfe für sich ganz offensichtlich bereits gefunden hat.
Unscharfes Vorbild: Der „ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter“
Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie Ihre Entscheidungen mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ treffen. Was heißt das konkret? Gibt es Urteile und Leitsätze, an denen Sie sich in der Praxis orientieren können? JA – die gibt es. Ein für die Praxis wichtiges Grundsatz-Urteil kommt vom Bundesgerichtshof (BGH). Im Urteil geht es um Ihre Informationspflichten. Also um die Fälle, in denen Sie Entscheidungen treffen, zu denen Sie sich zusätzlich informieren oder eine entsprechende Beratung einholen müssen. Dazu der BGH: Als Geschäftsführer haften Sie nur dann nicht für den wirtschaftlichen Schaden aus einer Fehlentscheidung, wenn Sie für Ihre Entscheidung „alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpfen und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzen“.
Was heißt das konkret im Einzelfall – z. B. für den Fall der wirtschaftlichen Krise der GmbH? Aus dem Urteil: Eine GmbH war in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daraufhin beauftragten die Gesellschafter den Geschäftsführer, die Geschäftsgrundlagen umzustellen und die GmbH komplett umzufinanzieren. Dazu erstellte er einen Maßnahmenplan, z. B. kündigte er einige langfristige Darlehen gegen beträchtliche Vorfälligkeitsentschädigungszahlungen. Die Gesellschafter forderten dafür vom Geschäftsführer Schadensersatz (Quelle: BGH, Urteil vom 14.7.2008, II ZR 202/07).
Konflikte in der GmbH: Neues Urteil zum Ausschluss eines Gesellschafters
Laut OLG Stuttgart gilt: „Fasst die Gesellschafterversammlung der GmbH einen Beschluss über die Ausschließung eines Gesellschafters, obwohl die Möglichkeit eines Ausschlusses im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist, dann ist dieser Beschluss von vorneherein unwirksam“ (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.2.2015, 14 U 40/13; Quelle: GmbH-Rundschau 2015, 431 ff.).
Die Rechtslage: Ist eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag nicht vorhanden, ist der Ausschluss eines Gesellschafters nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu müssen Sie unterscheiden:
- Eigenschaften oder persönliche Verhältnisse des Gesellschafters als wichtiger Grund (Hohes Alter, Geistige Störung, Dauernde Erkrankung)
- Unregelmäßigkeiten in den persönlichen Verhältnissen des Geschäftsführers als wichtiger Grund (mangelnde Kreditwürdigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, Verlust von im Gesellschaftsvertrag verlangten Eigenschaften)
- Der wichtige Grund im Verhalten des Gesellschafters (Gravierende Verletzungen der gesellschafterlichen Treuepflicht, wie etwa Manipulationen des Ausschüttungsverhaltens, Missbrauch des Vertrauens, Zerwürfnis unter den Gesellschaftern)
Zwei Wohnungen? – So optimieren Sie als Geschäftsführer Ihr häusliches Büro
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur einmal ansetzen – auch dann, wenn Sie eine zweite Wohnung in der Nähe der Firma bewohnen (doppelte Haushaltsführung). Damit ist aber schwarz auf weiß verbrieft, dass Sie das Büro in einer der beiden Wohnungen auf jeden Fall ansetzen können. Vorausgesetzt die steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.2.2015, 2 K 1595/13).
GmbH-Anteils-Erwerb kostet Grunderwerbsteuer
Kommt es bei der Umstrukturierung einer Immobilien besitzenden GmbH zu einem Anteilserwerb durch einen Gesellschafter oder zu einem Anteilserwerb durch die GmbH selbst (hier: sog. Eigener Geschäftsanteil), dann liegt eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung vor (BFH, Urteil vom 20.1.2015, II R 8/13).
Verkauf des GmbH-Anteils gegen wiederkehrende Bezüge (Leibrente)
Entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 3.8.2004, IV A 6 – S 2244 – 16/04) werden diese Bezüge nach den im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Vorschriften besteuert. Für Zuflüsse im Jahr 2008 kann demnach nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Danach werden lediglich 50 % der Einkünfte zur Besteuerung herangezogen (BFH, Urteil vom 8.11.2014, IX R 4/14).
Internet: Änderungen bei der Google-Suche
Unternehmen, deren Internet-Seiten nicht smartphone-optimiert sind, werden ab sofort schlechter gelistet. Sie werden im Google-Ranking weiter unten plaziert. Das betrifft in erster Linie die Google-Abfragen, die über das Smartphone eingegeben werden. In Europa sind das aber bereits 20 % aller Google-Abfragen. Sogar 30 % aller Online-Einkäufe werden unterdessen über Tablet oder Smartphone getätigt.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur