Sie kennen das von Arzt-Rezepten oder von einer der Ihnen vorgelegten Krankschreibungen. Die Handschrift darauf kann niemand entziffern und Sie können nur hoffen, dass der Drogerist Ihnen das richtige Medikament verabreicht. Das Thema hat einen ernsthaften Hintergrund. Und zwar dann, wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen. Gesetzgeber und die Arbeitsgerichte verlangen von Ihnen die Einhaltung strenger Formvorschriften und Form-Vorgaben. Eine davon betrifft Ihre Unterschrift unter …
Schlagwort: Kündigungsschreiben
Volkelt-Brief 49/2015
VW-PR-GAU: Das kann Ihnen nicht passieren + GmbH-Berater: Die Hidden Champions der Beraterszene + Geschäftsführer im Großhandel: Gehälter auf gutem Niveau + Weihnachtsfeier: Bleiben Sie unter der 110-EURO-Grenze + GmbH-Verkauf: Die Gesellschafterliste ist bindend + Mitarbeiter: Aushändigen einer Kündigung + BISS …
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Für eine wirksame Kündigung genügt es, wenn Sie dem Mitarbeiter im Personalgespräch die Kündigung mündlich erklären und wenn der Gekündigte das Kündigungsschreiben entgegennimmt. Verweigert er das, genügt es, wenn Sie die Kündigung neben ihn auf den Tisch legen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.3.2015, 2 AZR 283/14). …