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Volkelt-Briefe

Abzeichnen/Anweisen: Warum Ihre Unterschrift lesbar sein sollte

Sie ken­nen das von Arzt-Rezep­ten oder von einer der Ihnen vor­ge­leg­ten Krank­schrei­bun­gen. Die Hand­schrift dar­auf kann nie­mand ent­zif­fern und Sie kön­nen nur hof­fen, dass der Dro­ge­rist Ihnen das rich­ti­ge Medi­ka­ment ver­ab­reicht. Das The­ma hat einen ernst­haf­ten Hin­ter­grund. Und zwar dann, wenn Sie einem Mit­ar­bei­ter kün­di­gen. Gesetz­ge­ber und die Arbeits­ge­rich­te ver­lan­gen von Ihnen die Ein­hal­tung stren­ger Form­vor­schrif­ten und Form-Vor­­­ga­ben. Eine davon betrifft Ihre Unter­schrift unter … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 49/2015

Volkelt-FB-01VW-PR-GAU: Das kann Ihnen nicht pas­sie­ren + GmbH-Bera­ter: Die Hid­den Cham­pi­ons der Bera­ter­sze­ne + Geschäfts­füh­rer im Groß­han­del: Gehäl­ter auf gutem Niveau + Weih­nachts­fei­er: Blei­ben Sie unter der 110-EURO-Gren­ze + GmbH-Ver­kauf: Die Gesell­schaft­er­lis­te ist bin­dend + Mit­ar­bei­ter: Aus­hän­di­gen einer Kün­di­gung + BISS

 

 

 

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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Aushändigen einer Kündigung

Für eine wirk­sa­me Kün­di­gung genügt es, wenn Sie dem Mit­ar­bei­ter im Per­so­nal­ge­spräch die Kün­di­gung münd­lich erklä­ren und wenn der Gekün­dig­te das Kün­di­gungs­schrei­ben ent­ge­gen­nimmt. Ver­wei­gert er das, genügt es, wenn Sie die Kün­di­gung neben ihn auf den Tisch legen (Bun­des­ar­beits­ge­richt, Urteil vom 26.3.2015, 2 AZR 283/14). …