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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 50/2020

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Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Grund­steu­er Mit der Neu­re­ge­lung haben die Län­der bzw. die Kom­mu­nen mehr Spiel­raum für die Fest­set­zung der Rah­men­be­din­gun­gen. Gehen Sie davon aus, dass die Belas­tung – ana­log zur Grund­er­werb­steu­er-Reform – ab 2025 (stark) stei­gen wird. Prü­fen Sie, wie viel Grund­stück tat­säch­lich gebraucht wird. Pla­nen Sie die Nut­zung und Ver­wer­tung von Vorrats-Grundstücken.
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be (KSV) Der Bei­trag zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) beträgt in 2020 unver­än­dert 4,2 %. Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2019 müs­sen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) mel­den und für alle sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Leis­tun­gen zahlen. Ter­min­sa­che: 31.3.2020