Schlagwort: KSV Beitrag
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Grundsteuer | Mit der Neuregelung haben die Länder bzw. die Kommunen mehr Spielraum für die Festsetzung der Rahmenbedingungen. Gehen Sie davon aus, dass die Belastung – analog zur Grunderwerbsteuer-Reform – ab 2025 (stark) steigen wird. | Prüfen Sie, wie viel Grundstück tatsächlich gebraucht wird. Planen Sie die Nutzung und Verwertung von Vorrats-Grundstücken. |
Künstlersozialabgabe (KSV) | Der Beitrag zur Künstlersozialversicherung (KSV) beträgt in 2020 unverändert 4,2 %. Die Summe aller von Ihrer GmbH an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2019 müssen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künstlersozialversicherung (KSV) melden und für alle sozialversicherungspflichtigen Leistungen zahlen. | Terminsache: 31.3.2020
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