In vielen Urteilen, die zur GmbH-Insolvenz entschieden werden, geht es um den Zugriff des Insolvenzverwalters auf das private Vermögen des (Gesellschafter-) Geschäftsführers. Ziel des Verwalters: Er versucht in der Regel mit allen Mitteln, die Gläubiger der GmbH auch aus dem privaten Vermögen zu bedienen. Fakt ist allerdings auch, dass viele Urteile belegen, dass der eingesetzte Insolvenzverwalter seine Rechte sehr oft zu weit auslegt und der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht privat einstehen muss. Achtung: …