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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat – rechnen bei der PKV lohnt nicht mehr

Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten, die Sie aus eige­ner Tasche zah­len, um in den Genuss der Bei­trags­rück­erstat­tung zu gelan­gen, sind weder Son­der­aus­ga­ben noch eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 19.4.2017, 11 K 11327/16).

Das gilt laut Finanz­ge­richt auch dann, wenn die selbst getra­ge­nen Kran­ken­be­hand­lungs­kos­ten die Bei­trags­rück­erstat­tung über­stei­gen. Rech­nen lohnt dem­nach nicht mehr. Nach meh­re­ren Urtei­len in der Sache, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den sich in ver­gleich­ba­ren Fäl­len kon­se­quent durch­set­zen (vgl. zuletzt Nr. 9/2015).