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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 36/2019

vGA: Finanz­amt straft Gesell­schaf­ter dop­pelt ab + Geschäfts­füh­rungs-Feh­ler: Reden statt Pro­zes­sie­ren Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Krank sein – NEIN Dan­ke Digi­ta­les: Die App für den Ser­vice – BMW macht´s vor + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Sep­tem­ber 2019 GmbH/Recht: Zustän­dig­keit für Strei­tig­kei­ten zwi­schen der GmbH und ihrem (Ex-)Geschäftsführer + GmbH/Steuer: Uni­on legt Ent­wurf für eine Unter­neh­mens­steu­er­re­form vor + vGA: Finanz­be­hör­den erken­nen die „per­so­nen­be­zo­ge­ne” Rück­la­ge nicht an + Arbeit/Recht: Zur Wirk­sam­keit eines Aufhebungsvertrages

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: Krank sein – NEIN Danke

Krank sein? Kann ich mir beim bes­ten Wil­len nicht leis­ten“. So die häu­fi­ge Ant­wort, wenn es um das gesund­heit­li­che Emp­fin­den von Füh­rungs­kräf­ten in der Wirt­schaft geht. Das betrifft aller­dings auch die meis­ten der Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen/In­nen, mit denen ich über die­ses The­ma gespro­chen habe. Wie geht es IHNEN, wenn Sie spü­ren, dass eine Krank­heit im Anflug ist? Die meis­ten blei­ben im Dienst oder zumin­dest im Not­dienst, nicht weni­ge star­ten in ihre wohl­ver­dien­ten Urlaubs­ta­ge erst ein­mal mit einer Erschöp­fungs-Aus­zeit – der manch­mal sogar den gan­zen Urlaub andau­ert. Fakt ist: Je höher der Beschäf­ti­gungs­grad einer Volks­wirt­schaft um so höher der Kran­ken­stand in den Unter­neh­men. Im Kri­sen­jahr 2007 lag der Kran­ken­stand pro Mit­ar­bei­ter bei 8 Tagen im Jahr. In der Fol­ge – also mit ste­ti­ger Ver­bes­se­rung der wirt­schaft­li­chen Lage – ver­län­ger­te sich die durch­schnitt­li­che Zahl der Krank­heits­ta­ge auf 12 in 2016 (Quel­le: Sta­tis­ta, durch­schnitt­li­cher Kran­ken­stand in der GKV 1991 bis 2018). 2018 lag die Zahl der Krank­schrei­bun­gen bei 4,3 % aller Beschäf­tig­ten und damit auf einen Höchst­stand, der zuletzt zum Ende der Neun­zi­ger erreicht wur­de. Soweit die Sta­tis­tik. In der Rea­li­tät sind in die­sen Zah­len nur die Krank­heits­ta­ge erfasst, bei denen einen Krank­mel­dung mit gel­ber Beschei­ni­gung – also ab dem 3. Fehl­tag – vor­lag. Kurz­erkran­kun­gen sind dar­in also nicht ent­hal­ten. Für Sie und die meis­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen/In­nen heißt es aber bei einer auf­kom­men­den Grip­pe nach wie vor: „Krank sein – geht nicht“. Wer vor­sor­gend mit dem The­ma umgeht, ist gut bera­ten, das The­ma Krank­heit genau­so ernst zu neh­men wie das The­ma Nach­fol­ge. Dabei gilt: Je vor­aus­schau­en­der und detail­lier­ter Ihre Vor­ga­ben sind, des­to bes­ser ist das Unter­neh­men geschützt. In den Not­fall­kof­fer gehört: die Vertretungsregelung/en, die Ter­min­pla­nung für die nächs­ten Tage/Wochen, die Zugangs­da­ten zu den geschäft­li­chen Kon­ten, die Zugangs­da­ten zu Inter­net-Por­ta­len, wich­ti­ge Kun­den­da­ten und Ver­trä­ge und die Vor­sor­ge- und Gene­ral­voll­macht für den Ver­tre­ter. Aber selbst eine sol­che Vor­sor­ge hält die meis­ten Kol­le­gen wahr­schein­lich auch in Zukunft nicht davon ab, sich bei einer Som­mer­grip­pe erst ein­mal nichts anmer­ken zu las­sen. Aber dann soll­ten Sie zumin­dest einen gehö­ri­gen Abstand zu Ihren Mit­ar­bei­tern einhalten.