Wer glaubt, Richter könnten Facebook (FB) – Einträge nicht lesen oder interpretieren, muss umdenken. In einem Kündigungsfall um Beleidigungen eines Vorgesetzten auf der Facebook-Chronik eines Mitarbeiters machte sich das Gericht die Mühe, die verwendeten Emoticons (Hier: „Bärenkopf“ oder „Monkey-Face“) im Kontext zu lesen. Ergebnis: Auch die spezielle FB-Kommunikations-Symbolik kann den Tatbestand der Beleidigung erfüllen und damit Grund für eine ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung sein (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …