Schlagwort: Kleine GmbH
Volkelt-Brief 26/2020
Gemischte Aussichten: V oder U – er(n)ste Tendenzen + Danach: Der neue Umgang mit der Bank + Geschäftsführer-Perspektive: Unterschiedliche Gleichbehandlung + GmbH/Finanzen: Alle Corona-Hilfen im Überblick + Digitales: Bewegungsdaten in der Werbung + Terminsache 30.6.2020: Der Jahresabschluss 2019 der kleinen GmbH/UG + Geschäftsführer/Haftung: Pflichten im Insolvenzverfahren + Aktuelles Urteil: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zwangsschließung + Mitarbeiter: Bestellung des Datenschutzbeauftragten + Neues Urteil: Korrekte Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses + GmbH/Steuer: Keine Umsatzsteuer auf Zuschüsse
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Volkelt-Brief 26/2018
Handel/Zölle: Von den Vorboten zur echten Krise + GmbH-Gestaltungen: Wie Sie „Sonderregelungen“ für sich nutzen können + Digitales: Die Dienstleistungs-Branche gibt den Takt vor + Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen + GmbH/Steuern: Geschäftsführer-Haftung in Eigenverwaltung + Geschäftsführer-Firmenwagen: Lamboghini Aventator nur ausnahmsweise + Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 erstellen + Betriebsprüfung/FA: Neue Vorgaben für FA-Nachzahlungszinsen + Interessant: Technische Sicherheitsstandards für elektronische Kassensysteme
BISS … die Wirtschaft-Satire
Für die meisten Geschäftsführer ist das Geschäftsjahr 2017 Schnee von gestern. Ist es aber nicht. Das Geschäftsjahr ist erst zu Ende, wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss gebilligt haben und damit alle Geschäftsvorfälle aus 2017 erledigt sind. Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass formell Alles korrekt erledigt wird. Kleinere GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 bis spätestens 30.6.2018 aufstellen (§ 242 HGB) und ohne Verzögerung den Gesellschaftern vorlegen. Auch wenn diese Frist in der Praxis wenig beachtet wird, sollten Sie sich im „Ernstfall“ daran orientieren.
Laut Handelsgesetzbuch (§ 264 Abs. 1 Satz HGB) müssen kleine GmbH den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.6. des Folgejahres – also bis Ende des nächsten Monats – aufstellen. Bei abweichendem Geschäftsjahr muss der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorliegen (§ 267 Abs. 1 Satz 4 HGB). Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass diese Frist eingehalten wird. In der Praxis erteilen die meisten Geschäftsführer dem Steuerberater den Auftrag, den Jahresabschluss zu erstellen. Das sind für die kleine GmbH: Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und die Erläuterungen zur Bilanz. Als Geschäftsführer müssen Sie organisatorische Vorkehrungen dafür treffen, dass die Unterlagen vollständig sind, sachlich richtig erstellt, fristgerecht vorgelegt, korrekt „verabschiedet“ und veröffentlicht werden. …
Volkelt-Brief 41/2015
Gehalts-Debatte: Zweierlei Maß für Geschäftsführer und Vorstände + Terminsache: Kleine GmbH müssen den Jahresabschluss 2014 feststellen + Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter immer transparenter + Mindestlohn: Immer mehr Stichproben-Kontrollen + Finanzamt: Angemessenheit des Firmenwagens ist „Einzelfall” + Arbeitsrecht: Personalabbau ist kein Geschäftsgeheimnis + Mitarbeiter: Haben keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen + BR: Neue Initiative zur Erhöhung der Gesellschafter-Besteuerung + BISS …
Kleine GmbHs haben gerade noch 7 Wochen Zeit, den Gesellschaftern der GmbH den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr (2014) vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2014 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist zusätzlich wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss formal korrekt. Das bedeutet: …
Zum 1.1.2016 zählen neben den Umsätzen aus der typischen Geschäftstätigkeit auch alle anderen Umsätze für die Größenklassenbestimmung. Für die meisten GmbHs steigen die Umsätze. Im Grenzbereich führt das dazu, dass eine GmbH „größer“ wird – was aber meist durch die Erhöhung der Größenordnungskriterien kompensiert wird („kleine“ GmbH bisher bis 9.680.000 EUR, ab 1.1.2016 12 Mio. EUR Umsatz). …
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat im September 2014 den Gesetzentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vorgelegt (vgl. Nr. 36/2014). Die Größenklassen-Kriterien sollen erneut angehoben werden. Und zwar so, dass …