Finanzieren Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer die eigene GmbH mit Darlehen, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Nur wenn Sie den sog. Drittvergleich einhalten, sind die Zinsen, die Sie dafür bekommen, Betriebsausgaben. Die Finanzämter orientieren sich dabei streng an den banküblichen Zinsen für Darlehen. Da bleibt nicht viel Spielraum. Bis jetzt jedenfalls.
Hintergrund: …