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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 21/2019

Büro­kra­tie: „Für das Amt des Geschäfts­füh­rers nicht geeig­net …” + Geschäfts­füh­rungs-Stra­te­gie: Vor­be­rei­tun­gen auf die ange­kün­dig­te Kri­se + Digi­ta­les: So lesen sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (VII) + Euro­pa­wahl: Nir­gend­wo neue Rezep­te für den Mit­tel­stand + Büro­kra­tie: Unter­neh­men müs­sen Arbeits­zei­ten lücken­los erfas­sen + Geschäfts­füh­rer pri­vat : Kei­ne Chan­ce für hoch­ver­zins­li­che Alt­ver­trä­ge + BMF-Vor­ga­ben: Das Geschäfts­füh­rer-Büro in der Privat-Immobilie

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Bürokratie: „Nicht geeignet für das Amt des Geschäftsführers …”

Wer in Deutsch­land Geschäfts­füh­rer wer­den will, muss eine wei­ße Wes­te haben – so sieht es das GmbH-Gesetz (§ 6 GmbH-Gesetz) vor. Danach gilt: „Wer wegen einer Straf­tat nach den §§ 283 bis 283d des Straf­ge­setz­buchs ver­ur­teilt wor­den ist, kann auf die Dau­er von 5 Jah­ren seit der Rechts­kraft des Urteils nicht Geschäfts­füh­rer sein” (z. B.:  Bank­rott, aber auch: Insol­venz­ver­ge­hen, Ver­let­zung der Buch­füh­rungs­pflich­ten). Die Regis­ter­ge­rich­te ver­lan­gen bei der Ein­tra­gung einer GmbH bzw. beim Wech­sel der Geschäfts­füh­rung eine ent­spre­chen­de per­sön­li­che „Ver­si­che­rung” jedes Geschäfts­füh­rers (§ 8 GmbH-Gesetz).

In Deutsch­land kön­nen Sie auch davon aus­ge­hen, dass …