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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 18/2015

Volkelt-NLMoti­va­ti­on: Wer holt SIE eigent­lich aus einem Tief? + Unschar­fes Vor­bild: Der „ordent­li­che und gewis­sen­haf­te Geschäfts­lei­ter“ + Kon­flik­te in der GmbH: Neu­es Urteil zum Aus­schluss eines Gesell­schaf­ters Zwei Woh­nun­gen? – So opti­mie­ren Sie als Geschäfts­füh­rer Ihr häus­li­ches Büro + Steu­er: GmbH-Anteils-Erwerb kos­tet Grund­er­werb­steu­er + Ver­kauf des GmbH-Anteils gegen wie­der­keh­ren­de Bezü­ge (Leib­ren­te) + Inter­net: Ände­run­gen bei der Goog­le-Suche +  BISS

 

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Volkelt-Briefe

Der „ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter“: Sind SIE das wirklich?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie Ihre Ent­schei­dun­gen mit der „Sorg­falt eines ordent­li­chen und gewis­sen­haf­ten Geschäfts­lei­ters“ tref­fen. Was heißt das kon­kret? Gibt es Urtei­le und Leit­sät­ze, an denen Sie sich in der Pra­xis ori­en­tie­ren kön­nen? JA – die gibt es. Ein für die Pra­xis wich­ti­ges Grund­satz-Urteil kommt vom Bun­des­ge­richts­hof (BGH). Im Urteil geht es um Ihre Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Also um die Fäl­le, in denen Sie Ent­schei­dun­gen tref­fen, zu denen Sie sich zusätz­lich infor­mie­ren oder eine ent­spre­chen­de Bera­tung ein­ho­len müs­sen. Dazu der BGH: Als Geschäfts­füh­rer haf­ten Sie nur dann nicht für den wirt­schaft­li­chen Scha­den aus einer Fehl­ent­schei­dung, wenn Sie für Ihre Ent­schei­dung „alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­ti­ons­quel­len tat­säch­li­cher und recht­li­cher Art aus­schöp­fen und auf die­ser Grund­la­ge die Vor- und Nach­tei­le der bestehen­den Hand­lungs­op­tio­nen sorg­fäl­tig abschät­zen“. …