Laut Telemediengesetz (TMG) müssen Sie im Impressum neben einer E‑Mail-Adresse zusätzlich eine Telefon-Nummer zur Kontaktaufnahme anbieten. Dazu gibt es ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Danach gilt: …
Laut Telemediengesetz (TMG) müssen Sie im Impressum neben einer E‑Mail-Adresse zusätzlich eine Telefon-Nummer zur Kontaktaufnahme anbieten. Dazu gibt es ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Danach gilt: …