Wer nach Bundesangestellten-Tarif (BAT) oder Beamtenbesoldungsrecht bezahlt wird, hat Vorteile: Unabhängig von der Leistung steigt die Vergütung mit dem Alter. Dazu kommen Sondervergütungen (Ortszuschlag) und Zuzahlungen des Arbeitgebers für die Altersversorgung. Es gibt feste Arbeitszeiten, die eingehalten werden müssen. Leistungen, von denen die meisten Geschäftsführer nur träumen können. …