Von der GroKo – wir haben dazu berichtet (vgl. zuletzt Nr. 18/2018, Seite 2, Stichwort: Gesellschafter-Darlehen) – ist in Sachen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für Unternehmen in den kommenden 3 1/2 Jahren nicht viel zu erwarten. Im Koalitionsvertrag gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen. Auch in Sachen Solidaritätszuschlag für Kapitalgesellschaften wird sich wohl nichts tun. Allerdings gab es im Koalitionsvertrag (Randziffer 3116 ff.) den lapidaren Hinweis darauf, dass „die Abgeltungssteuer auf Zinserträge mit Etablierung des automatischen Informationsaustauschs (zwischen den Banken) abgeschafft wird”. Auf die Folgen …