Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Verkauf: Vereinbaren SIE „Kaufpreis + anteiligen Jahresgewinn“

Bei einem Ver­kauf Ihres GmbH-Anteils kön­nen Sie neben dem Kauf­preis zusätz­lich ver­ein­ba­ren, dass Sie Anspruch auf den antei­li­gen Gewinn des abge­lau­fe­nen Geschäfts­jah­res haben. Bei­spiel: Sie ver­kau­fen zum 30.06.2015 Ihren Anteil von 25 %. Der Gewinn für 2014 wird aber erst mit Erstel­lung und Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schluss ermit­telt bzw. über des­sen Ver­wen­dung ent­schie­den. Wich­tig: Mit einer sol­chen Verein­barung haben und behal­ten Sie Anspruch auf den antei­li­gen Gewinn des Geschäfts­jahres Ihres Ausscheidens.

Ach­tung: