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Volkelt-Briefe

GmbH-Gesellschaftsvertrag: Der Schiedsrichter hat immer Recht

Ist im Gesell­schafts­ver­trag Ihrer GmbH eine sog. Schieds­klau­sel ver­ein­bart, dann hat die­se „Vor­rang“. Ist nach der Schieds­klau­sel vor­ge­se­hen, dass ein im Gesell­schafts­ver­trag benann­tes Schieds­ge­richt über Rechts­strei­tig­kei­ten in der GmbH bestimmt, dann ist das ver­bind­lich für alle Beteiligten.

Aus­nah­me: