Ist im Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH eine sog. Schiedsklausel vereinbart, dann hat diese „Vorrang“. Ist nach der Schiedsklausel vorgesehen, dass ein im Gesellschaftsvertrag benanntes Schiedsgericht über Rechtsstreitigkeiten in der GmbH bestimmt, dann ist das verbindlich für alle Beteiligten.
Ausnahme: …