In § 6 GmbH-Gesetz sind die Hinderungsgründe aufgelistet, die einer Bestellung zum Geschäftsführer entgegenstehen. Bei der Anmeldung der Geschäftsführer müssen die Geschäftsführer schriftlich versichern, dass keine solchen Hinderungsgründe vorliegen. Dazu das OLG München: Diese Versicherung muss von jedem Geschäftsführer einzeln abgegeben und unterschrieben werden. Eine zusammenfassende Meldung ist nicht möglich (OLG München, Beschluss v. 17.5.2018, 31 Wx 166/18).
Schlagwort: GEschäftsführer Versicherung
Volkelt-Brief 16/2016
Geld + Finanzen: Was GmbH-Geschäftsführer vom AG-Vorstand lernen können + Achtung: Zustimmungserfordernis kostet Gehaltserhöhung + Gut gesichert: GmbH zahlt D&O‑Selbstbehalt für den Geschäftsführer + Mitarbeiter-Gespräche: Immer schön sachlich bleiben + Steuer: Verlust bei unentgeltlich erworbenem GmbH-Anteil + Steuer: VGA bei Verzicht auf ein GmbH-Darlehen + GmbH-Recht: Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH + BISS …
Der Gesetzgeber verlangt vom Vorstand der Aktiengesellschaft, dass er auch mit seinem privaten Vermögen im Haftungsfall zur Verantwortung gezogen werden kann. Er muss eine Selbstbeteiligung – den sog. Selbstbehalt – aus eigener Tasche bei von ihm verursachten Vermögensschäden an seinen Arbeitgeber zahlen. Laut Aktiengesetz (§ 93 Abs. 2 Satz 3) beträgt der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % der verursachten Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen seiner festen jährlichen Vergütung. Beispiel: Bezieht er 250.000 € jährliches Festgehalt, muss er im schlechtesten Fall maximal 375.000 € aus eigener Tasche zahlen.
Volkelt-Brief 42/2015
Ende der Konjunktur: „Aus” für die Abgeltungssteuer für GmbH-Gesellschafter? + Steuern 4.0: Vorbereitungen laufen auf Hochtouren + Geschäftsführer-Versicherung: Doppelt hält besser + Achtung: Steuer-Wahlrecht gilt nur bis zur Abgabe der Steuererklärung + Vorteil: Finanzamt muss günstigeres Teileinkünfteverfahren zulassen + Kosten: GmbH darf ausländischen Steuerberater beauftragen + Verbands-Geschäftsführer: Das Arbeitsgericht ist zuständig + BISS …