Das wohl folgenschwerste Urteil für Geschäftsführer kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der rückt den Geschäftsführer weiter in Richtung Arbeitnehmer – mit Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Laut EuGH muss der Geschäftsführer bei der Ermittlung des Personalstandes mitgezählt werden. Sie müssen davon ausgehen, dass auch die deutschen Arbeitsgerichte diese Sichtweise aufnehmen und in zukünftigen Kündigungschutz-Verfahren umsetzen. Hier unsere Kurz-Übersicht: …