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Volkelt-Briefe

Der Geschäftsführer wird als Beirat tätig: Darauf müssen Sie achten

Wer­den Sie neben Ihrem Geschäfts­füh­rer-Amt zusätz­lich in einem ande­ren Unter­neh­men kon­trol­lie­rend als Auf­sichts­rat oder bera­tend als Bei­rat tätig, han­delt es sich nicht um eine pri­va­te Neben­tä­tig­keit. Im All­ge­mei­nen ist davon aus­zu­ge­hen, dass es sich um eine Neben­tä­tig­keit han­delt, die die Belan­ge der GmbH betrifft. Für den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: …