Werden Sie neben Ihrem Geschäftsführer-Amt zusätzlich in einem anderen Unternehmen kontrollierend als Aufsichtsrat oder beratend als Beirat tätig, handelt es sich nicht um eine private Nebentätigkeit. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich um eine Nebentätigkeit handelt, die die Belange der GmbH betrifft. Für den (Gesellschafter-) Geschäftsführer bedeutet das: …