Mit dem Geldwäsche-Gesetz wird europaweit ein zentrales Transparenzregister (TPR) eingerichtet (§§ 18 ff. GWG‑E). Danach sind die Behörden verpflichtet, ein Register zu führen, in dem alle Personen gelistet sind, die an juristischen Personen (AG, GmbH, UG, aber auch: Vereine) beteiligt sind. Ziel ist es, anonyme Beteiligungen (Schachtelgesellschaften, Treuhandverhältnisse) so zurückzuverfolgen zu können, dass immer die jeweils dahinter stehende natürliche Person identifiziert werden kann. Für GmbH/UG bedeutet das: …