Laut §§ 142 ff. Aktiengesetz haben die Aktionäre das Recht, bei unklaren Geschäftsvorgängen eine Sonderprüfung anzuberaumen. Dagegen billigt GmbH-Gesetz den GmbH-Gesellschaftern …
Laut §§ 142 ff. Aktiengesetz haben die Aktionäre das Recht, bei unklaren Geschäftsvorgängen eine Sonderprüfung anzuberaumen. Dagegen billigt GmbH-Gesetz den GmbH-Gesellschaftern …