Selbst wenn der Senior nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsleitung in der Firma weiter arbeitet und dabei mehr arbeitet als in seinem Arbeitsvertrag (Aushilfsvertrag, aber auch Beratervertrag mit festen Stunden) vereinbart, dann ist das für die steuerliche Behandlung unerheblich (anderer Meinung bisher: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bundesfinanzhof (BFH) …
Schlagwort: Drittvergleich
Volkelt-Brief 45/2103
Themen heute: Lassen Sie es nie drauf ankommen – je früher Sie reagieren, um so besser gelingt der Neustart + Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen + GmbH-Finanzen: So macht die Bank beim nächsten Kredit keine Probleme + Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle + Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil + Geschäftsführer-Gehalt: Schweizer stimmen über Manager-Gehälter ab+ Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern + BISS …
BMF-Schreiben: Überlassung des Firmenwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH/UG als verdeckte Gewinnausschüttung. Achtung Sonderfälle: Bei falscher Ausführung oder Abweichungen von den Vereinbarungen zur Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsfüher droht Doppelbeteuerung …