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BGH-aktuell: Umwandlung in eine GmbH schützt nur bedingt (Beispiel: „Finanzanlage GbR” in „GmbH”)

Seit der der Finanz- und Ban­ken­kri­se haben vie­le Anla­ger-Bera­ter, die bis­her als Ein­zel­un­ter­neh­mer oder Selb­stän­di­ger Finanz­pro­duk­te ver­kauft oder ver­mit­telt haben, eine UG oder eine GmbH gegrün­det, um das finan­zi­el­le Haf­tungs­ri­si­ko zu beschrän­ken. Vor­sicht:

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Bundesgerichtshof will klare Regeln für Geschäftsführer-Haftung im Bankrott

Bis­her kann der Geschäfts­füh­rer bei miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung von GmbH-Ver­mö­gen im Insol­venz­fall nur dann wegen betrü­ge­ri­schem Bank­rott straf­recht­lich belangt wer­den, wenn er dabei „gegen die Inter­es­sen der Gesell­schaft“ han­delt. Hier lässt der 3. Straf­se­nat des BGH jetzt prüfen, …