„In meinem Anstellungsvertrag wird auf den BAT verwiesen – was bedeutet das für mich als Geschäftsführer?“. So die Anfrage eine Kollegen, der einen Formular-Anstellungsvertrag unterschrieben hat, ohne die einzelnen Vertragsbestandteile exakt juristisch zu prüfen. Konkret geht es um die Kündigungsmodalitäten, wenn im Vertrag auf den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) verwiesen wird.