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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: „Es gilt der BAT“ – Vorteil für Sie

In mei­nem Anstel­lungs­ver­trag wird auf den BAT ver­wie­sen – was bedeu­tet das für mich als Geschäfts­füh­rer?“. So die Anfra­ge eine Kol­le­gen, der einen For­mu­lar-Anstel­lungs­­­ver­trag unter­schrie­ben hat, ohne die ein­zel­nen Ver­trags­be­stand­tei­le exakt juris­tisch zu prü­fen. Kon­kret geht es um die Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten, wenn im Ver­trag auf den Bun­des­an­ge­stell­ten-Tarif­ver­trag (BAT) ver­wie­sen wird.