Das BMF hat jetzt einen Vorschlag zur Neuregelung der Verlustverrechnung nach dem Verkauf und der Übertragung von GmbH-Anteilen vorgelegt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt liegen die ersten Experten-Aussagen zu dem neuen Entwurf vor. Übereinstimmender Tenor: „Die Finanzverwaltung versucht in dem Entwurf alle ausstehenden Fragen zu ihren Gunsten zu lösen”. Und: „Es findet eine Verlustvernichtungs-Maximierung statt”. Haupt-Kritikpunkte sind die Konzernklausel und die Regelung für die Übertragung mit Stillen Reserven.