Mitarbeiter-Suche: Google´s Fehler sind beste Argumente für kleinere Unternehmen (Recruiting) + Neue Urteile: Rechtsfragen zum elektronischen Unternehmensregister + Elektronische Kassen: Strengere Auflagen kommen erst ab 2020/2022 + Sommerpause: Jetzt darf der Chef auch mal an sich denken + Rechtsform: Firmenverlagerung nach Deutschland + Geschäftsführer privat: Weniger Steuerprüfungen für Reiche + BISS …
Schlagwort: Beschluss vom 6.10.2015
Im Jahr 2007 wurde das elektronische Unternehmensregister eingeführt. Seither müssen alle Kapitalgesellschaften (auch: GmbH/UG) den Jahresabschluss dort veröffentlichen. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Nachbesserungen. So wurden kleinste GmbH/UG von der Veröffentlichungs-Verpflichtung ausgenommen. Sie müssen den Jahresabschluss nur noch hinterlegen. Für kleine GmbH/UG gibt es die Möglichkeit, den Jahresabschluss in einem vereinfachten Verfahren eigenhändig zu veröffentlichen und damit Kosten einzusparen. Wir haben über diese Entwicklungen regelmäßig berichtet. In den letzten Monaten entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, das abschließend mit diesen Verfahren befasst ist, zu folgenden Themen: …