Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 50/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Rech­te: Amts­nie­der­le­gung wird ein­fa­cher + OLG Mün­chen: Geschäfts­füh­rer hat kei­nen Anspruch auf Weih­nachts­geld + Geschäfts­füh­rer in der Indus­trie: Hier kön­nen Sie rich­tig ver­die­nen + Betriebs­prü­fung: Vor­ab-Steu­er­zah­lung bringt Zins­nach­lass + Steu­er: Finanz­amt darf kei­ne Schen­kungs­steu­er auf vGA berech­nen + Mit­ar­bei­ter: Prak­ti­kum ver­kürzt Azu­bi-Pro­be­zeit nicht + BISS

 

Der Vol­kelt-Brief 50/2015 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Betriebsprüfung: Vorab-Steuerzahlung bringt Zinsnachlass

In letz­ter Zeit gibt es immer mehr Hin­wei­se dar­auf, dass die Steu­er­prü­fer sich bei Betriebs­prü­fun­gen viel Zeit las­sen. So wer­den immer wie­der Fäl­le bekannt, in denen selbst bei klei­ne­ren Betrie­ben erst nach Mona­ten ein Zwi­schen­er­geb­nis bekannt gege­ben wird und es auch dann noch Wochen bis zur Schluss­be­spre­chung dau­ert (vgl. zuletzt Nr. 44/2015). In die­sem Besteue­rungs­ver­fah­ren muss­te die geprüf­te GmbH nach dem vor­läu­fi­gen Nach­zah­lungs­er­geb­nis 700.000 EUR zah­len sol­len. Erst nach einem hal­ben Jahr einig­te man sich in der Schluss­be­spre­chung auf eine Nach­zah­lung von gera­de ein­mal 50.000 EUR. …