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Volkelt-Briefe

Die GmbH in der Krise: So bleibt privates Vermögen Privatsache

In vie­len Urtei­len, die zur GmbH-Insol­venz ent­schie­den wer­den, geht es um den Zugriff des Insol­venz­ver­wal­ters auf das pri­va­te Ver­mö­gen des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers. Ziel des Ver­wal­ters: Er ver­sucht in der Regel mit allen Mit­teln, die Gläu­bi­ger der GmbH auch aus dem pri­va­ten Ver­mö­gen zu bedie­nen. Fakt ist aller­dings auch, dass vie­le Urtei­le bele­gen, dass der ein­ge­setz­te Insol­venz­ver­wal­ter sei­ne Rech­te sehr oft zu weit aus­legt und der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht pri­vat ein­ste­hen muss. Achtung: …