Banken haften für Vermögensverluste aus Wertpapieren, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Beratungspflichten verstoßen. Das betrifft auch die Anlage in Wertpapieren aus dem GmbH-Vermögen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dazu entschieden, dass selbst eine unternehmerische Qualifikation des Mandanten – z. B. als Prokurist oder Geschäftsführer einer GmbH – den Vermögensberater der Bank nicht von seiner Beratungspflicht befreit (BGH, Urteil vom 22.3.2011, XI ZR 33/10). …